Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer, München und .rka Rechtsanwälte, Hamburg für verschiedene Rechteinhaber

Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer, München und .rka Rechtsanwälte, Hamburg für verschiedene Rechteinhaber
11.02.2014461 Mal gelesen
Filesharing, also das durch Downloads von Musik oder Filmen verursachte öffentliche Anbieten von derartigen Werken über Peer-to-Peer (P2P) Tauschbörsen wie Bittorent etc. erfreut sich offenbar weiterhin einer großen Beliebtheit. Jedenfalls reisst der Abmahnstrom der Rechteinhaber nicht ab.

Filesharing Abmahnungen dienen den Rechteinhabern dazu, die unkontrollierbare Vervielfältigung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke über Internet- bzw. Film- und Musiktauschbörsen zu unterbinden. Obwohl der Gesetzgeber kürzlich das Urheberrechtsgesetz geändert hat und die Abmahnkosten vermeintlich günstiger werden sollten, hat sich in der Praxis eigentlich nicht viel geändert.

Meiner Kanzlei liegen seit Anfang des Jahres wieder zahlreiche Abmahnungen von betroffenen Anschlussinhabern vor, die von den Kanzleien der betroffenen Rechteinhaber angeschrieben wurden.

Beispielsweise geht es um die folgenden Fälle:


Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München
Filmwerk: Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)
Abmahnung vom 16.01.2014

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Filmwerk: Hangover 3
Abmahnung vom 23.01.2014

Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München
Filmwerk: RUSH (Film)
Abmahnung vom 29.01.2014

Rechteinhaber: Koch Media GmbH
Abmahnende Kanzlei: .rka Rechtsanwälte,  Hamburg
Computerspiel: Saints Row IV
Abmahnung vom 06.02.2014

Den mit der jeweiligen Abmahnung erhobenen Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung sollten nicht unbeantwortet liegen lassen und innerhalb der gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung fachgerecht reagieren.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich in vielen Fällen allerdings nicht, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben und den geforderten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch auch kostenlos zurück, bei dringendem Bedarf auch gerne nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu