Abmahnung RKA für das das Copmuterspiel TOTAL WAR - ROME II iAd. Koch Media GmbH

Abmahnung RKA für das das Copmuterspiel TOTAL WAR - ROME II iAd. Koch Media GmbH
06.02.2014434 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte RKA aus Hamburg mahnen derzeit wieder verstärkt im Auftrag der Koch Media GmbH ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Computerspiel Total War - Rome II. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines "Vergleichsbetrages" in Höhe von von 800 EUR.

Betroffenen wird vorgeworfen, über den eigenen Internetanschluss ein Peer-to-Peer Netzwerk genutzt zu haben und über dieses das Computerspiel Total War - Rome II zum Download für Dritte bereit gehalten zu haben und somit unerlaubt "öffentlich zugänglich" im Sinne des § 19a UrhG gemacht zu haben.

Anspruch auf Unterlassung

Den Abmahnschreiben von RKA ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt. In diesen sollen die Betroffenen "nicht Zutreffendes bitte streichen". Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierte Unterlassungserklärung zu verwenden - ob nun teilweise gestrichen oder nicht. In einigen Fällen besteht gegen den Anschlussinhaber überhaupt kein Unterlassungsanspruch; In diesen Fällen besteht selbstverständlich kein Anlass einen Unterlassungsvertrag mit der Koch Media GmbH abzuschließen, der lebenslänglich, teilweise hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Aber selbst wenn die eigenen Verantwortlichkeit - sei es als Täter, sei es als sog. Störer - nicht ausgeschlossen werden kann, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Anspruch auf Zahlung der 800 EUR

Ob ein Anspruch der RKA Rechtsanwälte auf Zahlung eines Vergleichsbetrages besteht, muss am jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Wer eispüielsweise nur als Störer haftet, sollte keinesfalls in Erwägung ziehen, mehr als die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) zu zahlen; diese betragen dann aber nicht mehr als 169,50 EUR.Allerdings ist auch hier zu empfehlen, sich im Vorfeld anwaltlich beraten zu lassen. Ob der Anschlussinhaber haftet und ggf. worauf, lässt sich nur am konkreten Fall klären.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnungen der Rechtsanwälte RKA zusamme gestellt. Gerne können Sie uns aber auch telefonisch kontaktieren. Der Erstkontakt ist dabei immer kostenfrei. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de