Entscheidungen zur sekundären Darlegungslast
OLG Köln zur sekundären Darlegungslast: Nach Auffassung des OLG Köln ist die Vermutungswirkung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs besteht. (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 24.03.2011; Az. 6 W 42/11).
AG Hamburg: Der Anschlussinhaber konnte im Rahmen der sekundären Darlegungslast die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft dadurch entkräften, dass seine Ehefrau den Anschluss gleichberechtigt mitgenutzt hat (vgl. AG Hamburg, Urt. v. 30.10.2013; Az. 31c C 20/13).
LG München: Der Anschlussinhaber muss nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachte Tatsachen nicht beweisen (vgl. LG München I, Urt. v. 22.03.2013; Az. 21 S 28809/11).
OLG Hamm: Der Anschlussinhaber genügt bereits seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass ein anderes Haushaltsmitglied Zugriff auf den Internetanschluss hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013; Az. I-22 W 60/13).
AG Düsseldorf: Nach Auffassung des AG Düsseldorf sind an die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. AG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2013; Az. 57 C 3144/13).
Entscheidungen zur Störerhaftung
BGH: Nach Auffassung des BGH haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen durch volljährige Familienmitglieder nur bei konkretem Anlass (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014; Az. I ZR 169/12 - BearShare)..
OLG Frankfurt: Im Rahmen der Störerhaftung besteht keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht von Ehegatten bei der Nutzung eines Internetanschlusses (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.03.2013; Az. 11 W 8/13).
LG Köln: Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist im Rahmen der Störerhaftung nicht für Filesharing-Aktivitäten seiner Untermieter verantwortlich, wenn er sich zum Verstoßzeitpunkt nicht in der WG aufgehalten hat (vgl. LG Köln, Urt. v. 14.03.2013; Az. 14 O 320/129).
Entscheidungen zur Kostenfolge
OLG Düsseldorf: Streitwert nach Filesharing-Abmahnung ist auf EUR 2.500,00 zu reduzieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2013, Az. I-20 W 68/11). Achtung: Gesetzesänderung seit dem 09.10.2013! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
AG Hamburg: Die Anwaltskosten in einem privaten Filesharing-Verfahren sind auch in Altfällen auf ca. EUR 150,00 zu reduzieren (vgl. AG Hamburg, Hinweisbeschl. v. 24.07.2013; 31a C 109/139.
Praxistipp für Betroffene
Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor es zu Kurzschlusshandlungen kommt. Vorsicht auch bei der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung.
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Wie sollten Sie auf eine Abmahnung wegen Filesharings reagieren?