Waldorf Frommer mahnt "No One Lives", "Only God Forgives" und "The Innkeepers - Haus des Schreckens" gleichzeitig ab!

Waldorf Frommer mahnt "No One Lives", "Only God Forgives" und "The Innkeepers - Haus des Schreckens" gleichzeitig ab!
07.01.2014616 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH & Co. KG Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an gleich drei Filmwerke ab. Betroffen sind die Filme: "No One Lives", "Only God Forgives" und "The Innkeepers - Haus des Schreckens".

Besonderheit dieser Abmahnung ist, dass der Adressat gleich drei Filme innerhalb eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich der Rechteinhaber, also vorliegend der Tiberius Film GmbH & Co. KG, zu.

Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Sie sind sich zwar bewusst etwas heruntergeladen, jedoch nicht anderen Usern angeboten zu haben. Es ist aber zu beachten, dass schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei auf einem p2p-Netzwerk den anderen Nutzern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. 

Was fordert die abmahnende Kanzlei?

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzungen fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.781,30 Euro. Dieser Betrag umfasst den Aufwendungsersatzanspruch und die Rechtsanwaltsgebühren. Waldorf Frommer teilt mit, dass es zu noch höheren Kosten kommen soll, sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte.

Ruhe bewahren!

Falls auch Sie eine Abmahnung der Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer erreicht hat, sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Schritte vornehmen, da diese Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Sie sollten einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen und dieser sollte für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Oftmals sind die Forderungen überhöht oder bestehen womöglich gar nicht. Des Weiteren kann der Rechtsanwalt prüfen, ob bei Ihnen eine Täter- oder Störerhaftung vorliegt oder Sie sich möglicherweise sogar komplett von der Haftung befreien können. In jedem Fall sollten Sie nicht zu viel Zeit vergehen lassen bis Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, da es wichtig ist die kurze Frist der Gegenseite nicht verstreichen zu lassen.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben?

Keinesfalls sollte die vorformulierte, mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, da diese zu weitgehend ist. Oftmals wird in Internetforen davon gesprochen, dass die Unterlassungserklärung eine Art Schuldgeständnis darstellt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie hier: http://www.abmahnhelfer.de/kommt-die-unterlassungserklarung-einem-schuldeingestandnis-gleich.

Wir raten Ihnen dazu eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die das Team von Abmahnhelfer.de gerne für Sie anfertigt. Von einem Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet raten wir ab. Diese Vorlagen wurden meist von Laien verfasst und enthalten deshalb Ungenauigkeiten. Im schlimmsten Fall können aber schon die kleinsten Ungenauigkeiten vor Gericht zur Wertlosigkeit der ganzen Unterlassungserklärung führen. Außerdem sollte die Erklärung genau auf Ihren Einzelfall abgestimmt sein, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung von Anfang an effektiv verhindert werden kann.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH & Co. KG wegen illegaler Verwertung der Filme "No One Lives", "Only God Forgives" und "The Innkeepers - Haus des Schreckens" erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an, in dem Sie uns Ihren Fall schildern können und wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns daher, wenn wir auch Ihnen helfen können

Ihr Abmahnhelfer.de Team!