Wehren Sie sich gegen die massenhaften Abmahnungen für Streaming auf www.redtube.com durch U+C Rechtsanwälte - 250 €

Wehren Sie sich gegen die massenhaften Abmahnungen für Streaming auf www.redtube.com durch U+C Rechtsanwälte - 250 €
07.12.20133433 Mal gelesen
Bisher ist man davon ausgegangen, dass das Phänomen der Massenabmahnungen nur die Filesharing Problematik betrifft. Diese Ansicht gehört nun der Vergangenheit an. Die Kanzlei U+C mahnt in mehreren Fällen das Streaming von Pornofilmen ab.

Uns lag einer der ersten Abmahnungen von U C Rechtsanwälte. Unser Bericht "Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U C Rechtsanwälte" auf unserem Blog Infodocc hat einen riesigen medialen Tsunami ausgelöst. Sämtliche Zeitungen haben darüber berichtet. Daran kann man erkennen, dass bzgl. dem Thema Streaming ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. 

Der Frage, wer ist eigentlich U C und warum man sich gegen diese Abmahnung wehren sollte, sind wir in dem Bericht "Die Nation in Aufruhr - wer ist U C?" nachgegangen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er über die Plattform www.redtube.com illegal einen oder mehrere Pornofilme per Streaming angeschaut haben soll. Er wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und 250 € Schadenspauschale zu leisten.

Betreff des Briefes " Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung"

Das Thema Streaming ist rechtlich äußerst umstritten. Bisher existiert keine nennenswerte gerichtliche Entscheidung zu dem Thema, so dass weiterhin die Frage ungeklärt ist, ob es sich hierbei überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Daher sollte man keinesfalls blindlings die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag ungeprüft zahlen. Daneben ist es äußerst fraglich, wie die Gegenseite überhaupt an die IP Adressen herangekommen sind. Wir können Ihnen nur anraten, sich spezialisierte Hilfe von einem Fachanwalt für Urheber und Medienrecht zu nehmen.

  • Geschäftsgebühr §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG - EUR 149,50

  • Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG - EUR 20,00
  • Zwischensumme - EUR 169,50
  • Schadenersatz - EUR 15,50
  • Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal - EUR65,00
  • Gesamtbetrag - EUR 250,00

Weitere Informationen finden Sie auch auf unsere Seite

Ein Video zur Problematik finden sie hier.

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.