Urheberrecht und Social Media

Urheberrecht und Social Media
25.11.2013529 Mal gelesen
Social Networks wie Facebook, Twitter, YouTube und andere sind der neue Zeitgeist.

Social Networks wie Facebook, Twitter, YouTube und andere sind der neue Zeitgeist.

Seit 2004 (USA) und seit 2008 (Deutschland) ist wohl das bekannteste soziale Netzwerk: Facebook. Facebook hat mittlerweile über 1 Milliarden User weltweit, ca. 25 Millionen in Deutschland.

Dabei werden die Social Networks schon lange nicht mehr nur privat, sondern durchaus auch von Unternehmern genutzt.

Ein Unternehemensprofil über "Facebook-Pages", auch "Seiten" oder "Fanpages" genannt, bietet eine enorme Reichweite für jeden Unternehmer, sich und seine Geschäftsidee oder sonstige geschäftliche Belange darzustellen.

Seit Juni 2011 ist nun Google ursprünglich mit Einladung seit September 2011 uneingeschränkt nachgezogen.

Bereits 500 Mio. User weltweit (Januar 2013) und mehr als 4 Mio. User gibt es schon in Deutschland.

Das Unternehmensprofil über Google funktioniert über Google "Seiten", ("Plus Pages") schließlich gelten für all die Social Networks und Internetplattformen u.a. auch die Urheberrechte.

Es ist gefährlich, Videos, Fotos und sonstiges, an denen man keinerlei Rechte hat, unbedenklich weiter zu posten, zu teilen oder sonstwie zu verwenden. Auf das unbedachte Versenden von Fotos von Freunden und Bekannten kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines einzelnen verletzen, ohne das man darüber überhaupt nachgedacht hat.

Seien Sie sorgfältig bei der Benutzung Ihres Profils bzw. Accounts im Internet.

Haben Sie Zweifel, ob Sie die Berechtigung für eine Nutzung jeglicher Art haben? Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt