Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen dem Film "Das Gesetz in meiner Hand"

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen dem Film "Das Gesetz in meiner Hand"
21.11.2013231 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wurden von der Tiberius Film GmbH beauftragt widerrechtliche Verwertungen des Filmwerks "Das Gesetz in meiner Hand" abzumahnen.

Derzeit mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Anschlussinhaber im Auftrag der Tiberius Film GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Das Gesetz in meiner Hand" ab. In dem Schreiben lautet der Vorwurf die Betroffenen hätten den Action- Thriller über einer Internet- Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und dadurch öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Sie werden daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Gesamtbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich hierbei aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 600,00 Euro und der Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Das Gesetz in meiner Hand" erhalten haben, sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen und in der meist knapp bemessenen Frist reagieren. Folgende Handlungsempfehlungen sollten beachtet werden:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Nicht empfehlenswert ist ein vorschnelles Handeln ohne vorherige rechtliche Beratung. 

Insbesondere sollte der Zahlungsaufforderung nicht vorschnell nachgekommen werden. Denn auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. So kann die Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt.       

In jedem Fall lohnt sich daher die Überprüfung des Einzelfalles. 

Auch die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht voreilig abgegeben werden. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und enthält daher zu weitgehende für Sie nachteilige Regelungen. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes sollte dieser insoweit "modifiziert" werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören! Ihr Abmahnhelfer.de!

 

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Werdermann | von Rüden

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