Was soll das Schreiben von Waldorf Frommer?
Die Schreiben von Waldorf Frommer sind seit Jahren bekannt. Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik oder Filme oder ganzer Serien.
Ich habe nichts getan!
Ja, das mag sein. Aber: Der Anschlussinhaber ist die einzige Bezugsquelle zur unterstellten Tat für die Abmahner. Daher werden die Anschlussinhaber angeschrieben und zur Unterlassung und Zahlung aufgefordert.
Ich zahle nichts. Passiert doch eh nichts!
Das kann pauschal nicht befürwortet werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer bestimmten Summe sollten nur dann gänzlich verweigert werden, wenn es handfeste Verteidigungsmöglichkeiten gibt. Anwälte, die sinngemäß Werbung mit Sprüchen wie "Unser Ziel: Sie zahlen nichts" sollte man besser meiden. Das ist Bauernfängerei.
Ich habe nichts gezahlt und nie wieder etwas gehört!
Auch das mag sein, aber es sollte auch berücksichtigt werden, dass Waldorf Frommer mindestens drei Jahre Zeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt, folgt meist eine entsprechende Klage auf Zahlung.
Fazit:
Abgemahnte sollten ihre individuelle Ausgangslage von einem Fachmann prüfen lassen. Nur dann kann eine verbindliche und seriöse Einschätzung der weiteren Vorgehensweise erfolgen.