Lizenzrecht und Lizenzanalogie an urheberrechtlich geschützten Lichtbildern und Lichtbildwerken

Lizenzrecht und Lizenzanalogie an urheberrechtlich geschützten Lichtbildern und Lichtbildwerken
01.11.2013245 Mal gelesen
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Generell besitzt der Rechteinhaber allein das Recht über ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk zu verfügen, es zu nutzen oder sonstwie zu verwerten.

Immer wieder verwenden Online-Shop Betreiber rechtlich geschützte Lichtbildwerke bzw. Lichtbilder.

Mit einfachen Worten kann man die Unterscheidung zwischen Lichtbildwerk und Lichtbildern danach treffen, dass der künstlerische Anspruch einem Lichtbild nicht der gleiche ist, wie bei einem Lichtbildwerk.

Dennoch sind beide absolut geschützt. Wird ein Lichtbild unberechtigterweise von einem Dritten genutzt, öffentlich zugänglich gemacht oder sonstwie verwertet, entsteht dem Rechteinhaber immer ein zumindestens pauschalisierter Schaden.

Wie lässt sich ein solcher Schaden berechnen?

Hierzu wendet man eine sogenannte Lizenzanalogie an.

Dies bedeutet mit einfachen Worten ausgedrückt, dass man den Schaden pauschal berechnet und hierbei den Gedanken zugrunde legt, was würde ein vernünftiger Käufer üblicherweise auf dem Markt für ein solches Lichtbild bzw. Lichtbildwerk legal bezahlen.

Dabei ist nicht die Preisliste des Rechteinhabers maßgeblich, sondern der marktübliche Preis.

Wenn Sie bspw. bei Fotolia ein Lichtbild oder Lichtbildwerk für gerade mal € 15,00 erwerben, so ist dies ausgesprochen günstig und nicht marktüblich.

Solche Lizenzen bewegen sich im Bereich von € 60,00 bis € 600,00 pro Lichtbildwerk bzw. Lichtbild.

Zu weiteren Fragen hierzu stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder per Telefon zur Verfügung.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt