Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharing- trotz des neuen Gesetzes kein Ende der Abmahnungen

Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharing- trotz des neuen Gesetzes kein Ende der Abmahnungen
21.10.2013403 Mal gelesen
Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharing- trotz des neuen Gesetzes kein Ende der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München i. A. v. Tele München, Twentieth Century Fox, Constantin Film, Sony Music Entertainment

Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Filesharing

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet i. A. v. Tele München, Twentieth Century Fox, Constantin Film, Sony Music Entertainment Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken wie"Die Simpsons", "Modern family (TV-Folgen), "How I met your mother", durch Filesharing auf sogenannten Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes.

Trotz des neuen "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"seit dem 09.10.2013 in Kraft gehen die Kanzleien weiter gegen Filesharer vor.

Wie verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen!

Bewahren Sie Ruhe! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

  1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
  3. Beachten Sie die Frist!
 

Eine Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang wirksam. Vorsicht vor "Mustererklärungen" aus dem Internet. Ebenso Vorsicht bei der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist meist viel zu weit formuliert. Es können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen.

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Nach meiner Erfahrung sind die Forderungen viel zu überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen oder Sie die Urheberrechtsverletzung an Ihrem Anschluss zu verantworten haben, also ob Sie Täter sind oder nach den Grundsätzen der Störerhaftung haften, können wir in einem ersten Gespräch klären. Insbesondere können wir besprechen, wie Sie sich vor Folgeabmahnungen schützen.

Auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollten.

Bewahren Sie Ruhe - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Ich verteidige Filesharing-Abgemahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos.

 

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Was hat sich geändert?