c-Law GbR mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von G&G Media Foto-Film GmbH ab

Abmahnung Filesharing
14.10.2013373 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der „neuen“ Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Es handelt sich hier übrigens um die Inhaber einer bekannten Hamburger Kanzlei, die unter einer neue Firmierung agieren.

Jetzt mahnt die auf den ersten Blick "neue" Rechtsanwaltskanzlei c-Law GbR aus Hamburg ebenfalls im Bereich des Filesharings urheberrechtlich geschützte Werke ab. Sie wird auch ©-Law GbR genannt.Rechteinhaberin ist unter anderem die Firma G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan.

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.298,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Interessanterweise handelt es sich bei den Abmahnanwälten dieser angeblich neuen Kanzlei um alte Bekannte, nämlich André Schenk sowie Stephan R. Schulenberg von der alteingesessenen Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk, die jetzt auch unter unter c-Law GbR firmiert sind und unter diesem Namen neuerdings Filesharing-Abmahnungen verschicken. Was genau dahinter steckt, ist uns bisher nicht bekannt.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 460 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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