Wochenrückblick: Abmahnung wegen Filesharing

Wochenrückblick: Abmahnung wegen Filesharing
11.10.2013408 Mal gelesen
Seit 2007/2008 vertreten wir mehrere tausend Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Diese Woche wurden uns Abmahnungen insbesondere in folgenden Fällen vorgelegt:

1) Kornmeier & Partner / Rolf Ellmer

Urheberrecht: illegale Zugänglichmachung von Musik auf Tauschbörse

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertreten in einer aktuellen urheberrechtlichen Abmahnung den Musikproduzenten Rolf Ellmer, dem in der Abmahnung der Künstlername "Jam El Mar" zugeschrieben wird. Grund für die Abmahnung ist eine Verletzung der Urheberrechte von Ellmer, die durch die Bereitstellung des Werkes "RIGHT IN THE NIGHT 2013" auf einer Internettauschbörse hervorgerufen wurde. Ellmer ist Miturheber dieses Musikstückes. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung der Down- und Upload des Werkes und die damit verbundene Urheberrechtsverletzung angelastet. Kornmeier und Partner fordern in der Abmahnung:

  • bgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung der Kostenforderungen von 296,04€

Kornmeier und Partner weisen in der Abmahnung außerdem darauf hin, dass sie bei nicht fristgerechter Abgabe der Unterlassungserklärung ihrem Mandanten gerichtliche Schritte anraten werden.

 

2) Xtreme Sound GmbH - We Save Your Copyrights / Sampler "Die ultimative Chartshow?

Wir beraten und vertreten über 100 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei We SaveYour Copyrights. Diese Woche wurde dabei Abmahnungen im Zusammenhang mit Werken der Xtreme Sound GmbH ausgesprochen.

Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Filesharing Abmahnung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 450 € verlangt. Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

 Wir vertreten mehrere tausend Abgemahnte in sogenannten "Filesharing - Angelegenheiten".

Im Hinblick auf drohende weitere Abmahnschreiben ist eine Verteidigung sinnvoll. Nicht selten folgt der ersten Abmahnung eine Vielzahl weiterer Abmahnungen.

Insbesondere bei sogenannten Chart Containern ("German Top 100 Single Chart Container, der "German Top 50?) oder Samplern (Die ultimative Chartshow, Bravo Hits, Dream Dance, etc.) muss mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden. In einigen Fällen ist in diesem Zusammenhang die Abgabe einer sog. "vorbeugenden Unterlassungserklärung  hilfreich, um befürchteten Folgeabmahnungen bereits im Ansatz zu begegnen. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich hier allerdings keinesfalls um ein "Allheilmittel", so dass hier zunächst eine Einzelfallprüfung erfolgen muss. Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

3) Abmahnung: Astragon Software GmbH/NIMROD Rechtsanwälte

Filesharing: Download des Computerspiels "Landwirtschaftssimulator 2011"

In einer aktuellen Filesharing-Abmahnung vertreten die NIMROD Rechtsanwälte die Astragon Software GmbH. Laut Abmahnung wurde das Computerspiel "Landwirtschaftssimulator 2011" von Astragon über eine Internettauschbörse heruntergeladen. Solch ein Download bedeutet auch immer gleichzeitig die Bereitstellung der Dateien für Dritte. Dem Abgemahnten wurde der Download in der Abmahnung nachgewiesen und ihm wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Für Astragon fordert NIMROD:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Vernichtung der Spieldateien
  •   Zahlung des Vergleichsangebotes von 850€
 

Hilfe bei Filesahring Abmahnung:

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Gegenseite durchaus gewillt ist, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Abmahnung sollte daher nicht ignoriert werden.

Seit 2008 haben wir bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen verteidigt. Wir bieten Ihnen:

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de