Abmahnung durch Daniel Sebastian im Auftrag von DigiRights Administration GmbH - "Best of 2013 Sommerhits"

Abmahnung durch Daniel Sebastian im Auftrag von DigiRights Administration GmbH - "Best of 2013 Sommerhits"
05.10.2013257 Mal gelesen
Das Unternehmen DigiRights Administration GmbH ist Rechteinhaberin ausschließlicher Verwertungsrechte an diversen Musiktitel. Aufgrund mutmaßlicher Urheberrechtsverstößen an diesen Musiktiteln lässt die DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen aussprechen.

Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird in dem Schreiben vorgeworfen, die Musiktitel aus der Compilation "Best of 2013 Sommerhits" über ihren Internetanschluss in einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern widerrechtlich zu Download angeboten zu haben. Daher fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag zu zahlen, welcher davon abhängig gemacht wird wie viele Musiktitel heruntergeladen wurden.

Auf der Compliation befinden sich unter anderem folgende Titel:

"Robin Thicke- Blurred Lines"

"Will.i.am - #thatpower"

"Jessie J - Wild"

"Naughty Boy - La La La"

"Capital Cities - Safe And Sound"

"Empire Of The Sun - Alive"

"Calvin Harris - I Need Your Love"

"Martin Solveig & The Cataracs - Hey Now"

"Armin Van Buuren - This Is What It Feels Like"

"Duke Dumont - Need U (100ç)"

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

In dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian heißt es weiter, dass die Forderungen dadurch entstanden seien, dass der Betroffene Internetanschlussinhaber und damit rechtlich für die Rechtsverletzung verantwortlich sei. Um die Betroffenen den IP-Adressen, über welche die Verletzungshandlungen begangen worden sei, zuzuordnen beauftragte Daniel Sebastian die Firma SKB mit der Überwachung mehrere Filesharing-Systeme.

Problematisch bei dieser Form der Ermittlung ist jedoch, dass lediglich nachgewiesen werden kann, über welche dynamische IP-Adresse eine Datei verbreitet wurde. Wer die angebliche Rechtsverletzung begangen hat kann nicht ausgesagt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass oftmals gar nicht der Anschlussinhaber sondern Dritte für das jeweilig abgemahnte Verhalten verantwortlich sind. Kann dies beweisbar vorgetragen werden, so könnte der Betroffene lediglich als sog. Störer haften, welche allerdings nicht schadensersatzpflichtig ist. Aber auch die Störerhaftung könnte ausgeschlossen werden, sofern der Anschlussinhaber seinen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachweisbar erfüllt hat.

Um sich keine Verteidigungsmöglichkeiten abzuschneiden ist es daher ratsam nicht vorschnell und ohne vorherige rechtliche Überprüfung der Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist ratsam, nicht nur wenn Sie mehr als nur die abgemahnte Datei im Internet getauscht haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn wie in diesem Fall der Vorwurf des Filesharings eine Compilation, wie "Bestof 2013 Summerhits", Sampler  oder einen Chartcontainer betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer  Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Keinesfalls sollten Sie jedoch die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist regelmäßig zu weit und somit zu Ihren Nachteilen ausfromuliert.

Sollten Sie daher ebenfalls eine Filesharing- Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer vermeintlicher Urheberrechtsverletzung einer der Musiktitel, welche sich auf der Compilation "Best of 2013 Sommerhits" befinden, erhalten haben sollten Sie diese ernstnehmen und vor hastigen Handlungen einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 96535-855. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!