Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer führen im Betreff den Titel: - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss.
Abgemahnt wird bspw. die illegale Verbreitung von "Greatest Hits, Foo Fighters (Album)".
Eine "Beweissicherung" findet sich auch in dem Schreiben der Münchner Kanzlei:
beispielhafter Auszug:
Greatest Hits, Foo Fighters (Album)
Sony Music Entertainment Germany GmbH
25.07.2013 12:26:04 bis 25.07.2013 12:30:46
IP-Adresse: 88.130.xx.yy
Waldorf Frommer fordern den Ersatz des entstandenen Schadens -EUR 450,00- sowie den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten - EUR 578,00 -
Zusammenfassend sieht das dann so aus:
Schadenersatz EUR 450,00
Rechtsanwaltskosten EUR 578,00
Gesamtsumme EUR 1.028,00
Es sollte im Einzelfall geprüft werden, ob der Verstoß tatsächlich begangen wurde und ob die Höhe der Forderungen haltbar ist.