Gefordert wird von der Kanzlei BaumgartenBrandt vom Unterlassungsschuldner nach bereits erfolgter Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.859,80 € einschließlich Anwaltskosten.
Der Betrag setzt sich zusammen aus 1.000,- € Lizenzschadensersatz und 859,80 € Anwaltskosten.
Die Geltendmachung der Forderung sollten Sie ernst nehmen. Es drohen zur Vermeidung einer Verjährung nunmehr gerichtliche Maßnahmen. Dies auch wohl u.a. deshalb, weil in Kürze eine Gesetzesänderung zu erwarten ist, die es Rechteinhabern und den betreuenden Kanzleien möglicherweise erschwert, derartige Ansprüche zukünftig durchzusetzen.
Soforthilfe
Es empfiehlt sich in vielen Fällen nicht, ohne anwaltliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage Zahlung zu leisten.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
- Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
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RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg