Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte Daft Punk Random Access Memories i. A.v.Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte Daft Punk Random Access Memories i. A.v.Sony Music Entertainment Germany GmbH
06.09.2013286 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Daft Punk – Random Access Memories”. Erfahren Sie hier, wie Sie sich richtig verhalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommerversendet im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Daft Punk - Random Access Memories" durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.). Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes bis zu  1.028 EUR.

Erfahren Sie hier, wie Sie Fehler vermeiden können!

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk über ihren Internetanschluss illegal in einer Tauschbörse angebotenen zu haben.

Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Weitere Informationen über Abmahnungen und wie Sie Fehler vermeiden können, finden Sie auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte www.Abmahnung-Hilfe.Info

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