AG München: Gegenstandswert deutlich unter 10.000 in Filesharing-Sachen

AG München: Gegenstandswert deutlich unter 10.000 in Filesharing-Sachen
02.09.2013361 Mal gelesen
Hinweis-Hammer in München: Das Amtsgericht München weist in einem aktuellen Klageverfahren die klagende Partei darauf hin, dass der Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Filesharingverfahren deutlich unter 10.000 Euro läge.

Der Kollege Röttger weist auf dem Blog infodocc darauf hin, dass die Abmahnenklave München ebenfalls vor dem Zerfall steht. In einem aktuellen Hinweisbeschluss stellten die Münchner fest, dass in den Abmahnfällen auch ein Gegenstandswert/Streitwert deutlich unter 10.000 Euro angenommen werden könne.

Diese Entwicklung war abzusehen. Wir gehen davon aus, dass sich die zukünftige Rechtsprechung nunmehr verstärkt mit der Höhe der Schadensersatzsummen auseinandersetzen muss.