Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte Der Unglaubliche Burt Wonderstone i. A. v. Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte Der Unglaubliche Burt Wonderstone i. A. v. Warner Bros. Entertainment GmbH
27.08.2013313 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Der Unglaubliche Burt Wonderstone“ durch Filesharing. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie 1.028 EUR

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbHAbmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk"Der Unglaubliche Burt Wonderstone"durch Filesharing. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von bis zu 1.028,00 EUR.

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das Filmwerk in einer Tauschbörse anderen öffentlich zugänglich gemacht wurde ohne Einverständnis des Rechteinhabers. Die meisten Nutzer einer Tauschbörsensoftware sind sich nicht dessen bewusst, dass sie beim Herunterladen einer Datei auch dabei allen anderen Nutzern der Tauschbörse diese Datei wieder zugänglich machen. Aber dieser Upload der Datei ist die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung.

Wie verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen?

Bewahren Sie Ruhe -! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

  1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
  3. Beachten Sie die Frist!

Was ist mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Eine Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang wirksam. Vorsicht daher vor "Mustererklärungen" aus dem Internet. Ebenso Vorsicht bei der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist meist viel zu weit formuliert. Es können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr zu korrigieren sind. In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung in einer abgeänderten(modifizierten) Form abgegeben werden. Aber überlassen Sie die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung einem Anwalt, der sich mit der Rechtsmaterie Filesharing auskennt.

Muss man die 1.028,00 EUR zahlen?

Nach meiner Erfahrung sind die Forderungen viel zu überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen oder Sie die Urheberrechtsverletzung an Ihrem Anschluss zu verantworten haben, hängt erheblich von dem Einzelfall. Dies können wir in einem ersten für Sie kostenlosen Gespräch klären.

 

Auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollen.

Bewahren Sie Ruhe - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Ich verteidige Filesharing-Abmahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos.

 

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Telefon : 030 206 269 22

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Mehr Informationen über uns finden Sie auf:

www.abmahnung-hilfe.info

www.ra-scharfenberg.com

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