Gewerbeauskunft-Zentrale – nun auch Rabatte fürs zweite Vertragsjahr

Gewerbeauskunft-Zentrale – nun auch Rabatte fürs zweite Vertragsjahr
26.08.2013287 Mal gelesen
Derzeit versendet die Gewerbeauskunft-Zentrale reihenweise Rechnungen und Mahnungen für ein zweites angebliches Vertragsjahr.

Da ihr das exzessive Mahnwesen, welches in der Vergangenheit betrieben worden ist, durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21.12.2012 untersagt worden ist, beschränkt sich die Gewerbeauskunft-Zentrale aktuell auf Rechnungen und eine Mahnung. Mahnschreiben der Deutschen Direkt Inkasso GmbH oder der Rechtsanwältin Mölleken sind vorerst nicht darunter.

Auch wenn die Gewerbeauskunft-Zentrale aufgrund eines neuerlichen Urteils des LG Düsseldorf ihre Forderungen weiterhin als berechtigt darzustellen versucht, werden nach wie vor Betroffenen auf erstes Anfragen hin Rabatte in Höhe von 40% eingeräumt. War dies früher nur für das erste Vertragsjahr eingeräumt worden, weist die Gewerbeauskunft-Zentrale in den aktuellen Schreiben darauf hin, dass der Rabatt auch für das zweite Vertragsjahr gewährt würde.

Offenbar ist man bei der Gewerbeauskunft-Zentrale selbst nicht von der rechtlichen Haltbarkeit der vermeintlichen Ansprüche überzeugt, da sich anderenfalls ein derart großer und schnell gewährter Nachlass auf die angeblich einwandfreie Forderung kaum erklären lässt.

Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte berät und hilft bereits seit Jahren erfolgreich Betroffenen, welche in die Vertragsfalle der Gewerbeauskunft-Zentrale geraten sind.

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

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