Filesharing Abmahnung wegen illegalen Downloads - abmahnung-hilfe.info auch am Wochenende für Sie erreichbar!

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15.08.2013390 Mal gelesen
Derzeit mahnen verschiedene Kanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in sogenannten Tauschbörsen ab. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie sich am besten in einer solchen Situation verhalten sollten.

Derzeit mahnen verschiedene Kanzleien wie Waldorf Frommer, Fareds, Kornmeier und Partner, WeSaveYourCopyrights, Rasch, Daniel Sebastian, Bindhardt und Lenz, Nimrod, .rka Rechtsanwälte, Sasse & Partner, Schulenberg & Schenk, Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte, Faustmann & Mielke, Zimmermann & Decker und CGM Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in sogenannten Tauschbörsen ab.

 

Verlangt werden jeweils die Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 450,00 - 2400,00 €.

 

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk über ihren Internetanschluss illegal in einer Tauschbörse angebotenen zu haben.

Das sollten Sie beachten:

1.

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2.

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3.

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist für Sie kostenfrei!

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr.

Sie erreichen uns telefonisch unter 030 206 269 22 oder per Mail unter mail@abmahnung-hilfe.info

Hier können Sie weiteres über uns erfahren:

www.ra-scharfenberg.com

www.abmahnung-hilfe.info

 

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