Abmahnung Wochenrückblick: Abmahnung von Waldorf Frommer, We Save Your Copyrights

Abmahnung Wochenrückblick:  Abmahnung von Waldorf Frommer, We Save Your Copyrights
08.08.2013257 Mal gelesen
Seit 2007/2008 vertreten wir mehrere tausend Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Diese Woche wurden uns Abmahnungen insbesondere in folgenden Fällen vorgelegt:

1) Xtreme Sound GmbH – We Save Your Copyrights / Sampler “Die ultimative Chartshow”

Wir beraten und vertreten über 100 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei We SaveYour Copyrights. Diese Woche wurde dabei Abmahnungen im Zusammenhang mit Werken der Xtreme Sound GmbH ausgesprochen.

Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Filesharing Abmahnung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 450 € verlangt. Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

 Wir vertreten mehrere tausend Abgemahnte in sogenannten "Filesharing - Angelegenheiten".

Im Hinblick auf drohende weitere Abmahnschreiben ist eine Verteidigung sinnvoll. Nicht selten folgt der ersten Abmahnung eine Vielzahl weiterer Abmahnungen.

Insbesondere bei sogenannten Chart Containern („German Top 100 Single Chart Container, der „German Top 50″) oder Samplern (Die ultimative Chartshow, Bravo Hits, Dream Dance, etc.) muss mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden. In einigen Fällen ist in diesem Zusammenhang die Abgabe einer sog. „vorbeugenden Unterlassungserklärung” hilfreich, um befürchteten Folgeabmahnungen bereits im Ansatz zu begegnen. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich hier allerdings keinesfalls um ein „Allheilmittel", so dass hier zunächst eine Einzelfallprüfung erfolgen muss. Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

2) Waldorf Frommer Abmahnung  / Warner Bros. „Man of Steel  (Film)“

Seit 2008 vertreten wir über 600 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. In den letzten Tagen wurden uns weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Zusammenhang mit Werken der der Warner Bros. Entertainment  GmbH vorgelegt. Es geht hierbei u.a. um den Flm:

Man of Steel

Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

3) Sasse & Partner – WVG Medien

Wir beraten und vertreten über 100 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner: Ein erheblicher Teil  der Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner wurde dabei im Zusammenhang mit Werken der WVG Medien GmbH ausgesprochen.

Bei der Abmahnung Sasse & Partner  für die WVG Medien GmbH geht es um die Serie

"The Walking Dead"

Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Filesharing Abmahnung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 800 € verlangt.

 

Hilfe bei Filesahring Abmahnung:

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Gegenseite durchaus gewillt ist, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Abmahnung sollte daher nicht ignoriert werden.

Seit 2008 haben wir bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen verteidigt. Wir bieten Ihnen:

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 – 20 86 80 30
Fax: 0251 – 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de