Abmahnung Rechtsanwalt Sascha Schlösser für den Fotografen Christian Daum wegen fehlender Urheberkennzeichnung eines Fotos

31.07.2013 583 Mal gelesen
Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt mahnt einen Webdesigner für den Fotografen Christian Daum ab. Als Grund wird angegeben, dass auf einer Webseite ein Foto des Rechteinhabers Daum ohne seine Benennung als Urheber veröffentlicht worden ist.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Vergleichsbetrag von insgesamt 1.146,69 € für einen Lizenzschadensersatz und Anwaltskosten.

Bei dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser wegen einer unterlassenen Urhebeberkennzeichnung sollten Sie unbedingt schnell handeln.

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen aber nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, bei dringendem Bedarf auch gerne nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg