Abmahnung Waldorf Frommer – Der Schlussmacher i. A. v. Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer – Der Schlussmacher i. A. v. Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
28.07.2013264 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München versenden im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Der Schlussmacher“ durch Filesharing in Tauschbörsen.

Abmahnung-Filesharing Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München versenden im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbHAbmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Der Schlussmacher" durch Filesharing in Tauschbörsen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes von 956 EUR.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, unerlaubt das Filmwerk "Der Schlussmacher" in Internettauschbörsen zum Herunterladen angeboten zu haben.

Informieren Sie sich auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte wie man sich bei Abmahnungen wegen Filesharing verhält:

Das sollten Sie aber beachten:

1.       Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2.       Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung von einem Anwalt modifiziert werden.

3.       Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

 Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist für Sie kostenfrei!

Weitere Informationen über Abmahnungen und wie Sie Fehler vermeiden können, finden Sie auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte www.Abmahnung-Hilfe.Info

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Tel: 030/ 206 269-24

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