Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung von der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH aus Köln, welche die Interessen der RTL interactive GmbH sowie TRL Television GmbH als Rechteinhaber vertritt.
In dieser Abmahnung wurde ihm von der RTL Mediengruppe vorgeworfen, dass er angeblich die Serie "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten" illegal über einige Filehoster im Internet und Angebotsseiten im Internet verbreitet haben soll. Die hierzu erforderlichen Rechte seien ihm nicht durch die Rechteinhaber eingeräumt worden, so dass er damit eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen habe. Darüber hinaus habe er durch die Verwendung des geschützten Logos von der Soap "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten" eine Markenrechtsverletzung begangen.
Aus diesem Grunde wird er von RTL zur Entfernung der urheberrechtlich geschützten Werke von sämtlichen Filehostern und Angebotsseiten im Internet sowie zur Abgabe der beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Unterschrieben wurde die Abmahnung von einer für die RTL-Mediengruppe tätigen Rechtsanwältin Angelika Franke.
Hierbei handelt es sich um eine der wenigen Fälle, in denen die Verbreitung deutscher Fernsehserien wegen Filesharing abgemahnt wird. Die Sender verfolgen damit die Absicht, die die eigenen Portale wie z.B. RTLNOW usw. zu stärken.
Wer eine solche Abmahnung wegen Filesharing erhält, sollte nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Schon gar nicht sollte er hierzu den der Abmahnung beigefügten vorformulierten Text verwenden. Vielmehr sollte er sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Auf Wunsch stehen wir hierzu gerne zur Verfügung.