Im Rahmen der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings, die u.a. von der Kanzlei Rasch aus Hamburg verfolgt werden lässt sich oftmals feststellen, dass man diese hätte vermeiden können. Mehrfach habe ich bereits darauf hingewiesen, dass das jeweilige Strafverfahren lediglich eingeleitet wird, um die Adressdaten der Anschlussinhaber zu erlangen. In seltenen Fällen kommt es dabei zu Hausdurchsuchungen, welche m.E. völlig unverhältnismäßig sind. Dies soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter beleuchtet werden. Jedenfalls sollte man auf eine entsprechende Hausdurchsuchung reagieren und einen spezialisierten Anwalt um Rat bitten. Wurde die Durchsuchung nämlich zum Zwecke der Adressermittlung initiiert, kann man mittels einer vorbeugenden Unterlassungserklärung der Gegenseite zuvorkommen und verhindert so den Empfang der lästigen und äußerst kostenintensiven Abmahnung!
RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)
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