Abmahnung Waldorf Frommer – Adler der neunten Legion

Abmahnung Waldorf Frommer – Adler der neunten Legion
26.06.2013330 Mal gelesen
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Von der Kanzlei Waldorf Frommer liegt mir aktuell eine Abmahnung vom 21.06.2013 wegen des unerlaubten Uploads des Films "Adler der neunten Legion" vor. Die urheberrechtlichen Ansprüche dieser Abmahnung werden im Namen der Tele München Fernseh GmbH ausgesprochen.

Handeln Sie nicht vorschnell.

Beim Erhalt einer solchen Abmahnung ist es wichtig, innerhalb der genannten Fristen zu handeln und keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen. Die in der Abmahnung genannten Zahlungsansprüche sollten im Vorfeld von einem rechtskundigen Anwalt geprüft werden. Dieser prüft in ihrem Einzelfall, ob die Haftung gemindert oder sogar ausgeschlossen werden kann.

Wir haben bereits sehr viele Mandanten vertreten die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Insbesondere in Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte man als abgemahnte Person Vorsicht walten lassen. In vielen Fällen beinhalten die vorformulierten Erklärungen mehr Verpflichtungen als rechtlich notwendig sind. Bei der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie stets innerhalb der von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Abgabefristen handeln. Auf keinem Fall sollte die beigelegte Unterlassungserklärung ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt unterschrieben oder der in der Abmahnung ausgewiesene Betrag gezahlt werden.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten.

Kanzlei Wrase
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