Abmahnung der Kanzlei Wesaveyourcopyrights iAv. Zooland Music GmbH

Abmahnung der Kanzlei Wesaveyourcopyrights iAv. Zooland Music GmbH
14.06.2013323 Mal gelesen
Die Kanzlei Wesaveyourcopyrights versendet im Auftrag der Zooland Music GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an aktuellen Werken der Künstler Cascade und R.I.O durch sogenanntes Filesharing. Wie abgemahnte Anschlussinhaber auf die Schreiben am besten reagieren.

Derzeit versendet die Kanzlei Wesaveyourcopyrights mit Sitz in Frankfurt im Auftrag der  Zooland Music GmbH Abmahnungen wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen durch Filesharing. Gegenstand der Abmahnungen ist der Song: "Living in Stereo" des Künstlers R.I.O., sowie der Song: "Glorious" der Künstlerin Cascade. Den Abgemahnten wird in dem Schreiben der Kanzlei Wesaveyourcopyrights vorgeworfen, die Musikwerke auf Internettauschbörsen illegal heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Durch diese Handlungen sei der Rechteinhaber, die Zooland Music GmbH, in ihren Urheberrechten verletzt worden.  Der Abgemahnte wird aufgrund dessen in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung  abzugeben so wie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 Euro zu zahlen, wodurch dann die Forderungen der Mandantschaft der Kanzlei Wesaveyourcopyrights abgegolten seien.  

Dies sollten Sie beachten, wenn Sie auch eine Abmahnung durch die Kanzlei Wesaveyourcopyrights erhalten haben: 

1. Nicht voreilig zahlen!

2. Zunächst nichts unterschreiben!

3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4. Anwalt fragen!

 

Eine Abmahnung ist grundsätzlich die förmliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft einzustellen. Dies bedeutet also, dass die Kanzlei Wesaveyourcopyrights festgestellt hat, dass über Ihren Internetanschluss illegales Tauschbörsenangebot stattgefunden. Auch wenn Sie sich die Abmahnung nicht erklären können und den Titel nicht selber herunter geladen haben, müssen Sie sich gleichwohl mit der Abmahnung auseinandersetzen, da sie gegebenenfalls immer noch als so genannter "Störer" in Anspruch genommen werden könnten.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Wesaveyourcopyrights verlangt in  ihrem Schreiben einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 Euro. Diesen Betrag sollten Sie jedoch nicht ohne weitere Rückabsprachen mit einem Anwalt zahlen. Häufig ist der Betrag zu hoch angesetzt und in manchen Fällen besteht sogar die Möglichkeit eine Zahlung gänzlich zu verweigern.

 

Die Möglichkeit einer effektiven Gegenwehr besteht insbesondere bei solchen Fällen, bei denen die Urheberrechtverletzung, hier der Download, durch einen Dritten verursacht wurde.  So stärkten Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch einige aufsehenerregende Entscheidungen. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten wurden. Dazu gehört unter anderem, die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich daher eine näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit kostenloser Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

 

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die Kanzlei Wesaveyourcopyrights fordert in der Abmahnung wie bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Durch diese Erklärung versprechen Sie, die abgemahnte Handlung nicht zu wiederholen. Damit gegen Sie keine einstweilige Verfügung ergehen kann, wodurch vermeintliche Kosten nur unnötig in die Höhe getrieben werden, ist es ratsam, zu Ihrem Schutz eine Unterlassungserklärung abzugeben. Jedoch sind die vorgelegten Beispiel-Unterlassungserklärungen der abmahnenden Kanzlei, hier der Kanzlei Wesaveyourcopyrights, mit für Sie nachteilige Klauseln versehen, daher sollte regelmäßig eine "modifizierte" Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung alleine genügt jedoch nicht, um den Fall aus der Welt zu schaffen, da die Geldforderungen ja bestehen bleiben. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in folgendem Artikel:

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus


Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

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