Kanzlei FAREDS mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Thomas Steengard ab

Abmahnung Filesharing
12.06.2013289 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Musikaufnahme: ""Emmelie de Forest - Only Teardrops". Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um Thomas Steengard, 1722 Kopenhagen, Dänemark.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 495 7 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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