Abmahnung rka (Reichelt Klute Aßmann) / Koch Media GmbH oder Sasse & Partner / WVG Medien GmbH wg. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

Abmahnung Filesharing
04.06.2013466 Mal gelesen
Auch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (rka) und die Kanzlei Sasse & Partner setzten derzeit ihre "Abmahntätigkeit" fort. Gegenstand der Abmahnungen durch rka sind diverse Computerspiele; Sasse & Partner versenden weiterhin Abmahnungen wg. Filesharing einer Folge von „The Walking Dead“

Die Kanzlei .rka ist dabei für die Rechteinhaberin Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg tätig und ahndet für Koch Media vorgebliche Urheberrechtsverletzungen an z.B. folgenden Computerspielen:

  • „Tomb Raider“
  • „Hitman Absolution“

Empfänger des Schreibens von Reichelt Klute Aßmann wird dargelegt, dass beweissicher ermittelt werden konnte, dass das jeweilige Computerspiel über den eigenen Internetanschluss Dritten zum Download bereit gestellt wurde und durch die illegale Verbreitung eine Urheberrechtsverletzung gegenüber der Koch Media begangen wurde. Aus diesem Grund wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter enthält der Brief von .rka das Angebot alle Forderungen gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 800,-- € abzugelten.

Auch die Kanzlei Sasse & Partner setzt ihre „Abmahntätigkeit“ fort und versendet Abmahnungen wegen Filesharings einer Folge der US-Serie „The Walking Dead“. Auch das Schreiben von Sasse & Partner enthält die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie das Angebot zur außergerichtlichen Erledigung gegen Zahlung von 800,-- €.

Sowohl für die Abmahnung von .rka (Reichelt Klute Aßmann) / Koch Media als auch für die Abmahnung von Sasse & Partner / WVG Medien gilt, dass diese Abmahnung ernst genommen werden muss. Eine Abmahnung ist ein in § 97 a UrhG vorgesehenes rechtliches Instrument; bei Nichtbeachtung der Abmahnung droht schlimmstenfalls ein sog. einstweiliges Verfügungsverfahren, dessen Kosten den Vergleichsbetrag deutlich übersteigen können.

Allerdings sollten die Forderungen auch nicht blindlings befolgt werden. Obwohl bei einigen Empfängern der Eindruck entsteht, die Situation sei ausweglos, gibt es – auch durch neuere Rechtsprechung – mittlerweile eine Reihe von Konstellationen, die eine vollständige Zurückweisung der Abmahnung ermöglichen.

Es ist daher ratsam, sich zunächst über die rechtliche Ausgangslage bei einem erfahrenen Rechtsanwalt zu informieren.

Falls auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing z.B. durch .rka oder Sasse & Partner erhalten haben, können Sie unser Angebot zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch - 0251 - 39 51 81 80 oder 069 - 900 25 940 - mit einem erfahrenen Rechtsanwalt nutzen. Wir haben bereits tausende von Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet und verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen wegen Filesharing!

Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de schicken. In aller Regel erhalten Sie binnen weniger Stunden eine Rückmeldung.