Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte für der TV-Serie „New Girl – Staffel 2“ i. A. d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany Gmb

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte für der TV-Serie „New Girl – Staffel 2“ i. A. d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany Gmb
06.05.2013436 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „New Girl – Staffel 2 Folge 21“ durch Filesharing. Gefordert werden bis zu 956 EUR Schadensersatz und eine Unterlassungserkl.

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Filesharing

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie "New Girl - Staffel 2 Folge 21" durch Filesharing. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes zw. 471 - 956 EUR.

Der illegale Download der beliebten TV-Serien "How I met your Mother" und "Modern Family" werden ebenfalls im Auftrag von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das Filmwerk in einer Tauschbörse anderen öffentlich zugänglich gemacht wurde ohne Einverständnis des Rechteinhabers. Die meisten Nutzer einer Tauschbörsensoftware sind sich nicht dessen bewusst, dass sie beim Herunterladen einer Datei auch dabei allen anderen Nutzern der Tauschbörse diese Datei wieder zugänglich machen. Aber dieser Upload der Datei ist die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung.

Wie verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen?

Bewahren Sie Ruhe -! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

1.       Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

2.       Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

3.       Beachten Sie die Frist!

Was ist mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Eine Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang wirksam. Vorsicht daher vor "Mustererklärungen" aus dem Internet. Ebenso Vorsicht bei der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist meist viel zu weit formuliert. Es können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr zu korrigieren sind. In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung in einer abgeänderten(modifizierten) Form abgegeben werden. Aber überlassen Sie die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung einem Anwalt, der sich mit der Rechtsmaterie Filesharing auskennt.

Muss man die 956 EUR zahlen?

Nach meiner Erfahrung sind die Forderungen viel zu überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen oder Sie die Urheberrechtsverletzung an Ihrem Anschluss zu verantworten haben, hängt erheblich von dem Einzelfall. Dies können wir in einem ersten für Sie kostenfreien Gespräch klären.

Auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollen.

Bewahren Sie Ruhe  - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Ich verteidige Filesharing-Abmahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie den kostenfreien Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos.

 

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196
                   10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 269 24

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info

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