Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner „Ballermann Party Hits 2013- Endless Summer – Oceana“ – i. A. v. GSDR GmbH - Folgeabmahnungen drohen!

Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner „Ballermann Party Hits 2013- Endless Summer – Oceana“ – i. A. v. GSDR GmbH - Folgeabmahnungen drohen!
05.05.2013630 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner versenden im Auftrag von GSDR GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Endless Summer – Oceana“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen im Internet (Filesharing).

Abmahnung Kornmeier & Partner - Filesharing

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner versenden im Auftrag von GSDR GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Endless Summer - Oceana" durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen im Internet (Filesharing). Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages bis zu i. H. v. 450 EUR.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk über ihren Internetanschluss illegal in einer Tauschbörse angebotenen zu haben. Da das abgemahnte Musikstück auf der Sampler-Datei "Ballermann Party Hits 2013" war, drohen hier Folgeabmahnungen wegen der anderen Musikstücke der anderen Rechteinhaber!

Informieren Sie sich auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info über alles zum Thema Filesharing-Abmahnungen.

Das sollten Sie beachten:

1.       Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2.       Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3.       Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

 Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist für Sie kostenfrei!

Weitere Informationen über Abmahnungen und wie Sie Fehler vermeiden können, finden Sie auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte www.Abmahnung-Hilfe.Info

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. Ebenso können Sie mir unverbindlich Ihre Abmahnung zur Prüfung hochladen.

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Tel: 030/ 206 269-24

Fax: 030/ 206 269-23

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196
                   10717 Berlin

www.ra-scharfenberg.com

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