Waldorf Frommer | Abmahnung Parker und Movie 43 – was tun?

Waldorf Frommer | Abmahnung Parker und Movie 43 – was tun?
17.03.2013361 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten? Constantin Film GmbH mahnt die Filme Movie 43 und Parker ab. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Keine Panik! Bleiben Sie ruhig. Wir helfen Ihnen.

Uns liegen (Stand Anfang März 2013) Abmahnungen von Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film GmbH vor. 

Gegenstand der Abmahnung sind die Filme "Movie 43" und "Parker". Die Constantin Film GmbH ist Rechteinhaber an diesen Filmen und lässt die abgemahnten Internet-Anschlussinhaber anwaltlich auffordern, das illegale Verbreiten der genannten Filme in Tauschbörsen zu unterlassen. Man habe den jeweiligen Internetanschluss als Quelle eines Filesharing-Angebots dieser Filme beweissicher recherchiert.

Dies als gegeben vorausgesetzt, ist der Anschlussinhaber eventuell verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Kosten zu ersetzen sowie Lizenzgebühren zu bezahlen. 

Hat der Anschlussinhaber die Tat selbst begangen, bleibt tatsächlich wenig Spielraum für eine Verteidigung. Hat die Tat jedoch ein anderer begangen, so ist umstritten, ob der Anschlussinhaber haftet. Die besten Chancen hat er, sofern man den Täter benennen und die Einhaltung der Prüfungs- und Überwachungspflichten nachweisen kann. In diesen Fällen haftet der Anschlussinhaber eventuell überhaupt nicht.

Machen Sie keine Experimente!

Die Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen ist keinesfalls so einfach, wie sie im Internet von juristischen Laien und oft auch in der Presse von einfältigen Journalisten beschrieben wird. Es gilt in Deutschland nach wie vor die strenge Anschlussinhaberhaftung, die sehr genau geprüft werden muss.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisierte Kanzlei
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Erfahrung seit 5 Jahren mit mehr als 17.000 Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.