Abmahnung: Daniel Sebastian mahnt Download von Need for Speed Most Wanted ab

12.03.2013 804 Mal gelesen
Need for Speed Most Wanted - beliebtes Rennspiel wird Gegenstand von Filesharing Abmahnungen - wie Sie auf Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian jetzt richtig reagieren…

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, welcher schon länger für Filesharing Abmahnungen insbesondere auch für Abmahnungen wegen Computerspielen bekannt ist, versendet jüngst (Stand 12.3.2013) Abmahnungen wegen des angeblich illegalen Downloads des Computerspieles Need for Speed Most Wanted. Den Betroffenen wird dabei vorgeworfen, sie hätten mittels einer Tauschbörse (eMule, eDonkey, Bittorrent) das beliebte Rennspiel Need for Speed Most Wanted heruntergeladen und dabei anderen zum Download angeboten. Daniel Sebastian erhebt nun Namens seiner Mandantin Schadensersatzansprüche und fordert die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Für einen Pauschalbetrag von 850 € sehe er sich jedoch geneigt, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Daneben soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung werden.

Unser Tipp: Zahlen Sie nichts, ohne vorher einen Anwalt gefragt zu haben! Unterschreiben Sie nicht!

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten wegen des illegalen Downloads des Computerspieles Need for Speed Most Wanted, sollten Sie keinesfalls die geforderte Gebühr ungeprüft zahlen. Insbesondere der hohe Streitwert wirft hier Zweifel auf. Auch spart sich Daniel Sebastian in seinem Schreiben nähere Ausführungen zur tatsächlichen Höhe des Schadensersatzes und pauschaliert diesen lediglich. Es lohnt sich hier in jedem Fall, insbesondere wenn Sie den Download gegebenenfalls nicht selber gemacht haben sollten, anwaltlichen Rat zu Hilfe zu ziehen. Gerne können Sie auch uns zu einem kostenlosen Erstgespräch anrufen (Tel. 030 96535-855).

Vorsicht Unterlassungserklärung!

Keinesfalls sollten Sie jedoch die von Daniel Sebastian beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, denn diese enthält für Sie negative Klauseln. Richtigerweise müssen Sie zwar grundsätzlich eine Unterlassungserklärung abgeben, aber sie haben immer das Recht eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Unterlassungserklärung bedeutet dabei so viel wie das Versprechen, künftig das Spiel Need for Speed Most Wanted künftig im Internet nicht öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen. Damit Ihnen diese Erklärung später nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann, kommt es auf den genauen Wortlaut an. Gerne setzen wir eine Unterlassungserklärung für Sie auf, mit der Sie ausreichend geschützt sind. Fragen Sie uns danach!

Haften Eltern für ihre Kinder?

Vor allem wenn Gegenstand der Abmahnungen wie im vorliegenden Fall bei Need for Speed Most Wanted Computerspiele sind, berichten Mandanten immer wieder, dass sie nicht selbst den Download gemacht hätten, aber minderjährige im gleichen Haushalt lebende Kinder. Dabei ist zu beachten, dass Eltern nicht automatisch für ihre Kinder einstehen müssen! Insbesondere gibt es hier ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen November, welches zu beachten ist. Die Haftung der Eltern kann in Fällen ausgeschlossen sein, wo bestimmte Regeln (z.B. Überwachung, Aufklärung) eingehalten worden sind. Ob in Ihrem Fall eine Haftung vorliegt, klären wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie aber auch in folgendem Artikel:
http://www.abmahnhelfer.de/haften-eltern-fur-ihre-kinder

Fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt an!

Haben Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian für das Rennspiel Need for Speed Most Wanted erhalten? Dann rufen Sie uns doch einfach zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung an. Schildern Sie uns Ihren Fall am Telefon und wir sagen Ihnen, was unserer Meinung nach sinnvoller Weise zu tun ist. Wir bearbeiten darartige Fälle ausschließlich zu fairen Pauschaltarifen, damit Sie auch preislich volle Transparenz haben.

Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter unserer Hotline 030 96535-855

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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