Abmahnung durch Sasse & Partner Rechtsanwälte für Splendid Film: „Fischen Impossible“

Abmahnung Filesharing
07.03.2013347 Mal gelesen
Anschlussinhaber werden durch die Kanzlei Sasse & Partner wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen. Welches Verhalten empfiehlt sich Betroffenen?

Im Auftrag der Splendid Film GmbH verschickt die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber und wirft ihnen darin vor, angebliche Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Grund für den behaupteten Rechtsverstoß sei das Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen (p2p) durch die Angeschriebenen.

Gegenstand der Abmahnungen ist dabei der seit 31. August 2012 im deutschen Handel erhältliche Kinder-Animationsfilm

"Fischen Impossible - Eine tierische Rettungsaktion"

des Regisseurs Aun Hoe Goh.

Was wird behauptet:

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin als Rechteinhaberin des Filmwerkes diesbezüglich verletzt worden sei.

Dabei ist zu beachten, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gem. ihrer Funktionsweise auch gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. So ist der Tatbestand des Anbietens und damit auch der Verbreitung des geschützten Werkes also auch durch das Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und folglich Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse & Partner.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Was wird verlangt:

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens.

Dabei wird erklärt, dass mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 EUR durch den Abgemahnten die Auftraggeberin sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes als abgegolten ansieht.

Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten:

Bleiben Sie ruhig, nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin