Abmahnung Waldorf Frommer für RED DAWN iAd. Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft

Abmahnung Filesharing
07.03.2013249 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen weiter Auftrag der Tele München Fernseh GmbH "illegale Tauschbörsennutzung" ab. Dieses mal geht es um den Film RED DAWN. Gefordert wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 956,00 EUR.

Obwohl Betroffenen sicherlich zunächst die ordentliche Geldforderung auffallen wird, sollte diese sich primär mit dem ebenfalls geltend gemachten Unterlassungsanspruch auseinandersetzen. Wer keine - oder eine fehlerhafte - Unterlassungserklärung abgibt, muss damit rechnen, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Streitwert zwischen 10.000 und 50.000 EUR sind dabei die Regel, so dass hier ganz erhebliche finanzielle Risiken bestehen. Keinesfalls sollte die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, weil diese zugunsten der Tele MÜnchen Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft verfasst ist. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich die Unterlassungserklärung erheblich abmildern.

Daher: Nicht voreilig und ungeprüft die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Ob für den Uplaod des Filmwerkes RED DAWN ein Anspruch auf Erstattung der 956,00 EUR besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Besprechen Sie Ihren Fall mit uns.

Auch hier gilt: Keine voreilige und ungeprüfte Zahlung an Waldorf Frommer!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Ferseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Die Ersteinschätzung ist bei uns immer kostenfrei. 


 

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