Filesharing: Über 100.000 Abmahnungen im Jahr 2012 und mehr Klageverfahren

Abmahnung Filesharing
25.02.2013532 Mal gelesen
Die Portale InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn sowie die Initiative AW3P haben ihre neueste Jahresstatistik über Abmahnungen und gerichtliche Verfahren im Bereich des Filesharings veröffentlicht. Die Zahlen geben einen aufschlussreichen Überblick über den Abmahnwahn und Klagewahn der Musikindustrie im Jahr 2012. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich um eine Schätzung handelt.

Anzahl der Filesharing-Abmahnungen hoch

Auch wenn laut dieser Hochrechnung die Gesamtzahl der ausgesprochenen Filesharing-Abmahnungen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr von 218.516 auf 110.420 im Jahr 2012 gesunken sein soll, so bewegt sich die ermittelte Anzahl nach wie vor auf einem hohen Niveau.

  

Abmahnungen sind ein einträgliches Geschäft

Dass es sich nach wie vor um ein lukratives Geschäft handelt ergibt sich auch daraus, dass demzufolge die Anzahl der ermittelten Abmahn-Kanzleien von 53 auf insgesamt 65 angewachsen ist. Darüber hinaus soll die Zahl der Rechteinhaber von 370 auf 422 gestiegen sein. Innerhalb der "Top 16 der Abmahnkanzleien" nehmen vor allem Waldorf Frommer mit 24.975 Abmahnungen und Sasse & Partner mit 11.745 Abmahnungen im Kalenderjahr 2012 eine Spitzenstellung ein. An dritter Stelle folgt Kornmeier & Partner mit 7.670 Abmahnungen in 2012. Entgegen dem Gesamttrend sollen einige Kanzleien die Gesamtzahl ihrer Abmahnungen gesteigert haben. Hierzu gehören Sasse & Partner, WesaveYourCopyrights, Munderloh, Sebastian und Schulenberg/Schenk.

 

Besonders erwähnenswert ist hier Rechtsanwalt Sebastian, der im Jahr 2011 2.850 Abmahnungen und im Jahr 2012 insgesamt 5.330 Abmahnungen an mutmaßliche Filesharer verschickt haben soll. Diese Kanzlei ist auch auffällig im Hinblick auf die Höhe der durchschnittlich abgemahnten Forderungen. Diese sollen von von 850 Euro im Jahr 2011 auf 5.330 Abmahnungen im Jahr 2012 angestiegen sein. Rechtsanwalt Sebastian nimmt allein schon in Bezug auf die Höhe eine unrühmliche Spitzenstellung ein. Diesen rapiden Anwachs konnten wir auch bei den von uns vertretenen Mandaten beobachten.

 

Besonders viele Abmahnungen bei aktuellen Musik-Charts und Filmen

Besonders gerne werden übrigens mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen von geschützten Chart-Songs (MP3) - häufig aktuelle Musikstücke - und Filmwerke (Spielfilme sowie Erotikfilme) abgemahnt. Ein wachsender Anstieg an Abmahnungen ist vor allem bei Computeranwendungssoftware zu verzeichnen.

  

Gerichte werden häufiger von Musikindustrie angerufen

Besonders erwähnenswert ist schließlich, dass laut dieser Hochrechnung die Anzahl der gerichtlichen Verfahren gegen mutmaßliche Filesharer - in Form von Mahnbescheiden, Unterlassungsklagen, einstweiligen Verfügungen und Vollstreckungsbescheiden - von insgesamt 124 im Jahr 2011 auf 561 im Jahr 2012. Ein großer Teil entfiel hier übrigens auf vom Gericht erlassene Mahnbescheide. Bei diesem Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sie nur von den Abmahn-Kanzleien stammen, die ihre Daten der Interessengemeinschaft für den Abmahnwahn sowie der Initiative AW3P freiwillig zur Verfügung gestellt haben.

 

Fazit:

Aus dieser Erhebung wird deutlich, dass abgemahnte Anschlussinhaber sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollten. Denn es wird immer mehr die Tendenz erkennbar, dass Abmahnanwälte die Gerichte einschalten. Damit geht ein noch größeres Kostenrisiko einher, wenn Abgemahnte untätig bleiben. Ebenso riskant ist es, wenn vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Viele Abmahnanwälte setzten darauf, das die Abgemahnten ohne Rücksprache mit einem Experten einfach die mitgeschickte vor formulierte Erklärung unterschreiben. Dies sollten Sie auf keinen Fall trotz der kurzen Fristen tun.

 

Unter dem nachfolgenden Link können Sie die Filesharing-Jahresstatistik für das Jahr 2012 abrufen:

 

Filesharing-Jahresstatistik 2012

 

Die Filesharing Abmahnwesen Deutschland Jahresstatistik 2012 steht unter einer Creative Commons-Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) und kann daher unter der Voraussetzung der Namensnennung und Aufrechterhaltung dieser Lizenz frei vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

Quelle: Filesharing Abmahnwesen Deutschland Jahresstatistik 2012, Fred-Olaf Neiße, Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn, http://www.iggdaw.de , Steffen Heintsch, Initiative AW3P, http://www.abmahnwahn-dreipage.de

 

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