Waldorf Frommer | Abmahnung Waldorf Frommer | Hilfe hier!

Waldorf Frommer | Abmahnung Waldorf Frommer | Hilfe hier!
08.02.2013303 Mal gelesen
Neue Abmahnwelle von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen für verschiedene Rechteinhaber

Auch zum Ende dieser Woche verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wieder massenhaft Abmahnungen wegen des illegalen Downloads und gleichzeitigen Uploads von Filmen, Hörbüchern und Musik in Filesharing-Netzwerken. Hierbei vertreten die Anwälte mehrere Rechteinhaber wie z. B. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Constantin Filmverleih GmbH, Random House GmbH, Sony Music Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH, Tiberius Film GmbH, Universum Film GmbH
Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb, Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Verlagsgruppe Random House GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH

Die Anwälte fordern die Anschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Beträge zwischen EUR 806,00 und EUR 956,00 zu bezahlen.

NICHT ZAHLEN - NICHT UNTERSCHREIBEN!

Daher muss man entsprechend reagieren. Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise.

WAS TUN?

Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie in jedem Fall reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie "nichts gemacht" haben. Die Rechtslage ist wesentlich komplexer und der Anschlussinhaber haftet auch dann, wenn er selbst gar nichts gemacht hat. 

Vermeiden Sie folgende Fehler:

  • Nicht die mitgeschickte oder eine selbstverfasste Unterlassungserklärung abgeben.
  • Keinesfalls EUR 100,00 bezahlen! Dies stellt ein Schuldeingeständnis dar!
  • Keine eigenen Schreiben an die Abmahnkanzlei schicken!
  • Ruhe bewahren und einen spezialisierten Anwalt beauftragen.

Bewahren Sie Ruhe und rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall die Störerhaftung des Anschlussinhabers greift. Vielleicht haben Sie alles getan, um eine Urheberrechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen oder ein WLAN betrieben wird. 

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de