Neuerdings mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Schwier, Rechtsanwalt Axel Schwier, Kröpeliner Str. 10, 18055 Rostock ebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um Pornofilme. Dabei besteht die Besonderheit, dass gegenüber unserem Mandanten vier Abmahnungen gleichzeitig ausgesprochen worden sind. Dabei werden vier einzelne pornografische Filme abgemahnt, die alle zu einem Videopaket gehören. Bei dem Rechteinhaberin handelt es sich um Frau Nadine Schacht.
Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 2.000,00 € sowie von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 775,64 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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