Abmahnung der Kanzlei Olaf Stöppel i.A. der Trak Musik KG für Song "Get Up!"

Abmahnung der Kanzlei Olaf Stöppel i.A. der Trak Musik KG für Song "Get Up!"
12.01.2013251 Mal gelesen
Trak Music KG läßt über Osnabrücker Anwalt Download von Lied "Get Up!" der Künstlergruppe Darius & Finlay & Nicco abmahnen.

Seit neuestem versendet die bisher im Rahmen von Filesharing noch nicht näher in Erscheinung getretene Kanzlei Olaf Stöppel Abmahnungen im Auftrag der Trak Music KG. Den Betroffenen wird vorgeworfen, sie hätten unter Verwendung einer P2P Software (eDonkey, eMule, Bittorrent, Uttorrent, etc.) im Internet durch öffentliches Zugänglichmachen von Musik etwa des Liedes "Get Up!"  der Interpreten "Darius & Finlay & Nicco", die Rechte der Mandantin Trak Music KG verletzt. Dafür wird von der Kanzlei Olaf Stöppel der Betrag von 290,- €  neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Obwohl der hier geforderte Betrag im Vergleich zu anderen bekannten Filesharing Fälle noch moderat erscheinen mag, ist hier zu besonderer Vorsicht geraten! Keinesfalls ist nämlich für Sie die Sache beendet und abgeschlossen, wenn Sie einfach zahlen! Trickreich an diesen Fällen ist nämlich, dass zwar in der betreffenden Abmahnung nur ein einzelnes Lied erwähnt ist. Tatsächlich befand sich dieses Lied jedoch in einem Dateiarchiv, regelmäßig in den so genannten German Top 100 Single Charts. Wird jetzt also auf diese erste Abmahnung gezahlt, so verbleibt noch eine Vielzahl von weiteren Musikstücken, die ebenfalls heruntergeladen wurden, und für die jetzt gleichsam Abmahnungen von anderen Kanzleien und Rechteinhabern drohen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch folgen werden! Führt man sich vor Augen, dass es sich um ein Archiv mit 100 Liedern handelt, so erschließt sich schnell, in welche Höhen hier die Forderungen rasant klettern können!
Damit Sie in einem solchen Fall auch vor Folgeabmahnungen sicher geschützt sind, können wir Ihnen hier eine so genannte "vorbeugende Unterlassungserklärung" als Zusatzleistung anbieten. Durch unsere langjährige und reichhaltige Erfahrung auf dem Gebiet des Filesharing, sind wir auch immer auf dem neuesten Stand, wer für wen was abmahnt und können Ihnen daher einen lückenlosen Schutz gewährleisten, damit Sie nicht befürchten müssen, dass danach der nächste kommt und die Hand aufhält. Rufen Sie uns gerne auf unserer kostenlosen Hotline an und fragen Sie uns hierzu. Wir geben Ihnen gerne Auskunft und schauen uns mit Ihnen gemeinsam an, ob auch in Ihrem Fall eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

Folgende Punkte sollten Sie in jedem Fall bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

1. Unterschreiben Sie zunächst einmal nichts und zahlen Sie auch zunächst einmal nichts!  Oft ist es möglich, die Forderung zu reduzieren oder auch ganz  zu beseitigen.

2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, hier besteht immer die Gefahr, dass sie unbewusst der Gegenseite unnötig wertvolle Informationen zuspielen, die eine spätere Bearbeitung des Falles erheblich erschweren können.

3. Beachten Sie die gesetzten Fristen und notieren Sie sich diese.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Olaf Stöppel betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist:  0800 8662266

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
Werdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstr. 9
10117 Berlin
Telefon: 030 - 96535855
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail: info@wvr-law.de
Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:
www.abmahnhelfer.de
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