Abmahnung Waldorf Frommer für GLASSHEART von LEONA LEWIS iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Filesharing
08.01.2013314 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen auch im neuen Jahr wieder im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH "illegale Tauschbörsennutzung" ab. Gefordert wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 956,00 EUR.

Obwohl Betroffenen sicherlich zunächst die ordentliche Geldforderung auffallen wird, sollte diese sich primär mit dem ebenfalls geltend gemachten Unterlassungsanspruch auseinandersetzen. Wer keine - oder eine fehlerhafte - Unterlassungserklärung abgibt, muss damit rechnen, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Streitwert zwischen 10.000 und 50.000 EUR sind dabei die Regel, so dass hier ganz erhebliche finanzielle Risiken bestehen. Keinesfalls sollte die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, weil diese zugunsten der Sony Music Entertainment Germany GmbH verfasst ist. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich die Unterlassungserklärung erheblich abmildern. 

Ob ein Anspruch auf Erstattung der 956,00 EUR besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. 

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH betroffen sind, rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. 

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