Während sich die Rechtsanwälte APW, die vor Schutt Waetke die Elite Film AG vertreten hat, noch auf einigermaßen humane Schadensersatzbeträge beschränkt hat, insbesondere eine der ganz wenigen Kanzlein war, die § 97a Abs.2 UrhG (= 100 EUR Decklung) angewendet haben, fordern die Rechtsanwälte Schutt Waetke neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrges in Höhe von 750,00 EUR für das zum Download zu Verfügungstellen des Filmwerkes THE PACT.
Trotz der regelmäßig kurz gesteckten Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Betroffene nicht in blinden Aktionismus verfallen. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass das Filmwerk THE PACT über den eigenen Internetanschluss geladen worden sind, sollte in der Regel eine wenigstens eine Unterlassungserklärung abgeben, wobei an dieser Stelle vor allzwecktauglichen Unterlassungserklärungen aus dem Internet gewarnt werden muss. Lassen Sie sich von fachkundigen Rechtsanwälten beraten. Die Ersteinschätzung ist bei uns grundsätzlich kostenlos.
Keinesfalls sollten auch die geforderten Vergleichsbeträge - in der Regel in Höhe von 750, 00 EUR pro Film - gezahlt werden. Inwieweit überhaupt ein Anspruch gegen den angeschriebenen Anschlussinhaber besteht, ist Prüfung des Einzelfalles. Sprechen Sie uns an. Ob es überhaupt Sinn macht, gegen Ihre Abmahnung vorzugehen, inwiefern die Unterlassungserklärung zu modifizieren ist und inwieweit überhaupt Aussicht besteht, die geforderten Beträge zu verringern, erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosten Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
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