Abmahnungen der Kanzleien Nimrod und Daniel Sebastian für Bus Simulator Software

Abmahnungen der Kanzleien Nimrod und Daniel Sebastian für Bus Simulator Software
07.01.2013590 Mal gelesen
Die Firmen Astragon Software sowie Aerosoft lassen über Berliner Abmahnkanzleien angeblichen illegalen Download von Simulator Software abmahnen.

Wer sich am Computer der Simulation von Busfahrten spielerisch hingeben möchte, muss gegebenenfalls darauf gefasst sein, tief in die Tasche zu greifen, wenn er sich die Spiele aus dem Internet lädt. Gleich zwei unterschiedliche Kanzleien aus Berlin mahnen in jüngster Zeit in hohem Maße den angeblichen Download von Bussimulatorspielen aus dem Internet ab. Hierbei handelt es sich um folgende Titel und Kanzlei:

City Bus Simulator Gold vertrieben und abgemahnt im Auftrag der Aerosoft gmbH durch die Abmahnkanzlei Daniel Sebastian.

Bus Simulator 2012 vertrieben und abgemahnt im Auftrag der Astragon Software GmbH durch die Abmahnkanzlei Nimrod.

Der Vorwurf lautet, es seien die besagten Spiele aus dem Internet geladen und dann öffentlich zugänglich gemacht worden. Das öffentliche Zugänglichmachen bezieht sich allerdings in diesen Fällen lediglich auf den Umstand, dass beim Herunterladen mittels einer so genannten Filesharing Software, automatisch die bereits geladenen Teile anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten werden, nicht etwa notwendigerweise auf gewerbsmäßiges Handeln.

Gefordert wird in beiden Fällen von den mutmaßlich nicht zusammenwirkenden Abmahnkanzleien die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 850,- €, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für beides werden jeweils äußerst knapp bemessene Fristen gesetzt und für den Fall der Nichteinhaltung schon einmal ein Schreckensszenario weit eskalierender Kosten gezeichnet.

Oft handelt es sich bei den Betroffenen um Eltern, die ihren minderjährigen Kindern einen Internet Zugang zur Verfügung gestellt haben. Grundsätzlich haften Eltern erst einmal für das Verhalten ihrer Kinder im Internet. Die Frage der Haftung von Eltern für ihre Kinder ist jedoch kompliziert und insbesondere seit dem BGH Urteil vom 15. November 2012 in Bewegung. Allerdings ist entgegen der landläufigen medialen Berichterstattung durch dieses Urteil eine Haftung der Eltern für Kinder im Fall von Filesharing keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen! Da die schriftliche Abfassung des Urteils noch aussteht, kann bislang auch nur gemutmaßt werden, zu welchen Fragestellungen der BGH konkret Stellung beziehen wollte. Bislang lässt sich lediglich sagen, dass Eltern keine generellen verdachtsunabhängigen Überwachungspflichten von Kindern treffen, wenn Sie diese zuvor qualifizierte belehrt haben.
In jedem Fall muss allerdings beachtet werden, dass bei einer erfolgreichen Enthaftung der Eltern in jedem Fall ein Rückgriff der Abmahnkanzlei auf die Kinder droht. Es kann freilich nicht im Interesse von Eltern sein, wenn am Ende statt sie selbst die Kinder sprichwörtlich vor Gericht stehen. Es ist also in jedem Fall dringend geraten das weitere Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung abzustimmen.

des weiteren sollten Sie folgende Punkte im Falle einer Abmahnung stets beachten:

Unterschreiben Sie zunächst einmal nichts
in keinem Fall sollten Sie ohne vorher einen Anwalt zu Rate gezogen zu haben, die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, selbst wenn die gesetzten Fristen drücken. Die Unterlassungserklärung lässt sich in jedem Fall zu Ihren Gunsten erheblich abmildern. Erhebliche Vorsicht ist hier vor Selbsthilfe aus dem Internet zu raten! Wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an einen Anwalt Ihres Vertrauens, nutzen Sie auch hierfür gerne unsere kostenlose Hotline 0800 8662266. Eine Erstberatung bei uns ist immer kostenlos.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
Von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite - völlig egal in welcher Form, ob telefonisch, per E-Mail oder per Post - ist in jedem Fall dringend abzuraten. Hier können Sie eigentlich nur Fehler machen und eine spätere Bearbeitung des Falles durch Ihren Anwalt erheblich erschweren. Bei einem Kontakt mit der Gegenseite besteht nicht nur die sehr reale Gefahr, dass unbewusst wichtige Informationen preisgegeben werden, sondern Sie machen den Gegner auch unnötig weiter auf sich aufmerksam.

Beachten Sie die gesetzten Fristen

Die von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen sind häufig ausgesprochen knapp bemessen. Unbedingt sollten Sie jedoch versuchen diese auch einzuhalten. Aus diesem Grunde ist unser Büro auch jeden Tag für Sie erreichbar.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlein Nimrod oder Daniel Sebastian betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist: 0800 8662266

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
Werdermann | von Rüden
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