facebook-Abmahnung - SAT1 rät: "Anwälte und Fotografen nicht als facebook-Freunde aufnehmen"

facebook-Abmahnung - SAT1 rät: "Anwälte und Fotografen nicht als facebook-Freunde aufnehmen"
06.01.2013673 Mal gelesen
facebook: Beim Teilen von Links und Beiträgen drohen Urheberschutzverletzungen

Die Abmahnung wegen einer Urheberschutzverletzung hat einen User getroffen, der eine kommerzielle facebook-Fanpage geführt hat. Grundsätzlich können aber auch private facebook-Poster Urheberschutz-Verletzungen - wissentlich oder unwissentlich - begehen.

Hier ein paar Hinweise für einen möglichst gefahrlosen Umgang mit facebook:

Thema Teilen von Links und Beiträgen

Sat1-Nachrichten empfahlen am Samstag, Links und Beiträge nur noch innerhalb des Freundeskreises zu teilen und Rechtsanwälte und Fotografen nicht mehr in die Freundesliste aufzunehmen. Mit Verlaub: "Was für ein Blödsinn!"

Henning Lüdecke, Rechtsanwalt bei www.abmahnhilfe24.de empfiehlt, Beträge und Links im Zweifelsfall halt ohne Vorschaubild zu teilen. Dazu muss nur das entsprechende Kästchen angeklickt werden.

Kommerziellen facebook-Usern empfiehlt Lüdecke, unbedingt ein Impressum auf der facebook-Fanpage zu führen. Hier ist es mittlerweile üblich, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden.

Wer abgemahnt wird, sollte nicht in Panik geraten und die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung unterzeichnen. Die Erklärung sollte mit Hilfe eines Anwaltes modifiziert und der Schadensersatzanspruch inhaltlich geprüft werden. Wichtig ist auf jeden Fall, den Grund der Abmahnung schnellstens zu entfernen.

Mehr Infos auf www.abmahnhilfe24.de

Hier Infos auf verbraucherschutz.tv lesen