Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für das Musikalbum „Fortune- Deluxe Edition“ des Künstlers „Chris Brown“ i.A.d. Sony Music Entertainment Germany

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für das Musikalbum „Fortune- Deluxe Edition“ des Künstlers „Chris Brown“ i.A.d. Sony Music Entertainment Germany
02.01.2013275 Mal gelesen
Sony Musik Deutschland GmbH mahnt über Münchener Kanzlei den illegalen Download der Musik des Künstlers "Chris Brown" ab.

Chris Browns fünftes Studioalbum "Fortune" erschien am 29.Juni 2012. Mit Veröffentlichung der Single "Turn Up the Music" am 10.Februar 2012 , welches auf Platz 10 der Billboard Hot 100 einstieg, erreichte Brown seinen bis dahin größten Charteinstieg in den USA. Auch in Deutschland erwies sich das Musikalbum als sehr erfolgreich. So landete beispielsweise die Singleauskopplung " Don't Wake Me Up" auf Platz 11 der deutschen Charts.

Urheberrechtsverletzungen an diesem Musikalbum werden streng verfolgt:

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "Fortune- Deluxe Edition" des Künstlers Chris Brown. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Werk heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 € gefordert.


Folgende Punkte sollten Sie immer als Betroffener einer Abmahnung wegen Filesharing beachten.

Unterschreiben Sie  zunächst einmal nichts
in keinem Fall sollten Sie ohne vorher einen Anwalt zu Rate gezogen zu haben, die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, selbst wenn die gesetzten Fristen drücken. Die Unterlassungserklärung lässt sich in jedem Fall zu Ihren Gunsten erheblich abmildern. Erhebliche Vorsicht ist hier vor Selbsthilfe aus dem Internet zu raten! Wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an einen Anwalt Ihres Vertrauens, nutzen Sie auch hierfür gerne unsere kostenlose Hotline 0800 8662266. Eine Erstberatung bei uns ist immer kostenlos.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
Von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite - völlig egal in welcher Form, ob telefonisch, per E-Mail oder per Post -  ist in jedem Fall dringend abzuraten. Hier können Sie eigentlich nur Fehler machen und eine spätere Bearbeitung des Falles durch Ihren Anwalt erheblich erschweren. Bei einem Kontakt mit der Gegenseite besteht nicht nur die sehr reale Gefahr, dass unbewusst wichtige Informationen preisgegeben werden, sondern Sie machen den Gegner auch unnötig weiter auf sich aufmerksam.

Beachten Sie die gesetzten Fristen
Die von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen sind häufig ausgesprochen knapp bemessen. Unbedingt sollten Sie jedoch versuchen diese auch einzuhalten. Aus diesem Grunde ist unser Büro auch jeden Tag für Sie erreichbar.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf frommer betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist:  0800 8662266


Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
Werdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstr. 9
10117 Berlin
Telefon: 030 - 96535855
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail: info@wvr-law.de
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