Abmahnung aus German Top 100 Single Charts | Folgeabmahnungen wie verhindern?

Abmahnung aus German Top 100 Single Charts | Folgeabmahnungen wie verhindern?
22.11.2012557 Mal gelesen
Bei der Abmahnung wegen des Downloads einer German Top 100 Single Charts Datei kann eine regelrechte Abmahnlawine kommen. Wie kann man dies verhindern?

Die Kanzleien Kornmeier und Partner, We Save Your Copyrights, Daniel Sebastian und CGM mahnen einzelne und mehrere Lieder aus German Top 100 Single Charts Dateien (sog. Chartcontainer) ab. Hat man eine Abmahnung bekommen, ist schnelles Handeln geboten. Wir haben ein höchst effektives Werkzeug, Folgeabmahnungen zu verhindern: vorbeugende Unterlassungserklärungen. Hat der Rechteinhaber bereits eine Unterlassungserklärung unseres Mandanten vorliegen, muss dieser keinen Anwalt mehr einschalten, um unseren Mandanten zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern. Folglich fallen auch keine Anwaltskosten für unseren Mandanten an. Das Argument dagegen, man wecke hierdurch schlafende Hunde, kann getrost in das Reich der Märchen verwiesen werden.

Warten Sie nicht, bis weitere Abmahnungen kommen. In der Regel werden Sie mehrere erhalten.

Hier finden Sie sofortige Hilfe.

 

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Rufen Sie uns sofort an. Wir kümmern uns um alle bereits erhaltenen Abmahnungen.
  • Wir schützen Sie kostengünstig vor weiteren Abmahnungen aus demselben Musiksampler. Dies gilt auch für andere Musikalben, die für Folgeabmahnungen prädestiniert sind, wie z. B. Bravo Hits, Future Trance und The Dome.
 

Bei einer Abmahnung ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de