Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann i.A.d. wegen illegalem download des Filmes “The Raid: Redemption”

Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann i.A.d. wegen illegalem download des Filmes “The Raid: Redemption”
21.11.2012344 Mal gelesen
Koch Media GmbH mahnt Download des Filmes "The Raid: Redemption" ab

Die Kanzlei RKA - Reichelt Klute Aßmann mit Sitz in Hamburg verschickt Abmahnschreiben im Auftrag der Koch Media GmbH. War die Koch Media GmbH bisland hauptsächlich dafür bekannt Abmahnungen für Computerspiele wie "Dead Island" oder "Stronghold 3" verschicken zu lassen, fallen jetzt offensichtlich auch Filme in ihr Rechterepertoire. In den jüngsten Abmahnungen wird den Betroffenen der Download und der damit einhergehende Upload des Filmes "The Raid: Redemption" über sogenannte Internettauschbörsen wie e-mule, edonkey oder bittorrent zur Last gelegt. Den Adressaten wird dabei 800,- € in Rechnung gestellt und weitere unmittelbare rechtliche Schritte und eskalierende Kosten angedroht, sollte nicht innerhalb der sehr knapp bemessenen Frist gezahlt werden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Folgende Dinge müssen Sie als Betroffener unbedingt beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei RKA - Reichelt Klute Aßmann, denn in dieser verpflichten Sie sich in versteckten Formulierungen zu weiteren Zahlungen und machen ein unnötiges Schuldeingeständnis; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei RKA - Reichelt Klute Aßmann geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800/ 866 22 66.

 

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei RKA - Reichelt Klute Aßmann auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind. Bedenken Sie immer, dass auf der Gegenseite Profis sitzen, die darauf geschult sind, sprichtwörtlich "alles was Sie sagen, gegen Sie zu verwenden!". Damit Ihnen später nicht das "Wort im Munde herumgedreht" werden kann, stimmen Sie Ihr Vorgehen bitte mit einem Anwalt ab.

 

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des FilmesThe Raid: Redemptionerhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei RKA - Reichelt Klute Aßmann weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


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