Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Looper“ i.A.d. Tele München Ferseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Looper“  i.A.d. Tele München Ferseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft.
21.11.2012328 Mal gelesen
Tele München mahnt über Waldorf Frommer den Download des Filmes "Looper" ab

Sind Sie auch betroffen? Wir helfen gern!

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet verstärkt Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen andem Film "Looper". Dabei wird dem Abgemahnten vorgeworfen, das Werk heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 € gefordert.

 

Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Geraten Sie nicht in Panik!

Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

 

2. Kein Aktionismus!

Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

 

3. Beachten Sie die gesetzte Frist!

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films "Looper" erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


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Werdermann | von Rüden
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