Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk für die Artgore Ltd

Abmahnung Filesharing
08.11.2012458 Mal gelesen
Vermehrt erreichen uns Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg für die Artgore Ltd. Gegenstand der Abmahnungen sind tatsächliche oder angebliche urheberrechtliche Verstöße an Werken der Rechteinhaberin, vorliegend geht es um das Werk „Days Of Darkness".

Der Abgemahnte wird aufgefordert, ein Unterlassungsversprechen abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von - in diesem Fall - 1298,- Euro für Schadenersatz und Freistellung von den Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Bevor diesen Forderungen nachgekommen wird, sollte zunächst geprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind, der Abgemahnte (Anschlussinhaber) die Tat also begangen hat. Ist der Anschlussinhaber nicht selbst Täter, ist er bereits allenfalls noch als Störer zu belangen.

Zwar ist auch ein Störer haftbar zu machen, jedoch im Unterschied zum Täter wesentlich weniger umfassend. Es kann nur davon abgeraten werden, die Erklärung in der beiliegenden Form zu unterschreiben. Das Versprechen, das hier abgegeben werden soll, ist inhaltlich zu weitgehend und bedürfte daher auch im Falle der Abgabe einer Erklärung einer Modifikation. Immerhin binden Erklärungen dieser Art den Unterzeichnenden 30 Jahre lang. Ebenso wenig ist es zu empfehlen, Abmahnungen zu ignorieren. Bei einer Abmahnung handelt es sich zunächst einmal um eine Warnung des Anspruchstellers und gleichzeitig um eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber dem Inanspruchgenommenen an die Hand gegeben hat, um nicht ohne Vorwarnung einer Klage entgegensehen zu müssen. Insoweit ist die urheberrechtliche Abmahnung der bekannteren arbeitsrechtlichen Abmahnung vergleichbar. 

Zu prüfen ist u. a., ob die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder auch einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im vorliegenden Fall sinnvoll ist, und wie weitreichend solche Erklärungen dann jeweils zu fassen wären. Ebenso ist die Zahlungsforderung in Grund und Höhe zu überprüfen.

Sollten Sie Folgeabmahnungen befürchten, können Sie darüber hinaus bei Ihrem Provider (z.B. Telekom u. ä.) Auskunft verlangen, an wen Ihre Daten herausgegeben worden sind. Ein entsprechendes Anfrageformular stellen wir auf unserer Homepage www.internetrecht-nrw.de zum Download bereit.

Sofern Sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen lassen möchten, können Sie sich für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an uns wenden. Als eine in Münster ansässige Kanzlei haben wir bereits tausende Adressaten sogenannter Filesharing- oder Tauschbörsen-Abmahnungen bundesweit vertreten und haben lange Erfahrung mit Abmahnungen der Kollegen Schulenberg & Schenk. Weitere Informationen finden Sie unter www.internetrecht-nrw.de.Sie erreichen uns unter 0251 / 20 86 80 - 30 oder schriftlich unter info@ra-kreuztor.de.