Abmahnung Waldorf Frommer „Der Gott des Gemetzels“ – i. A. v. Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer „Der Gott des Gemetzels“ – i. A. v. Constantin Film Verleih GmbH
19.10.2012491 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film-Werk „Der Gott des Gemetzels“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert werden 956 EUR Schadensersatz für 1 Film!!

Abmahnung Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommerverschickt im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film-Werk "Der Gott des Gemetzels"   durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 956 EUR. Hier erfahren Sie hier wie Sie richtig reagieren.

Das sollten Sie beachten:

  1. 1.       Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Denn wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

  1. 2.       Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor der voreiligen dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung gewarnt. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR ca. 3.000 EUR Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

 

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Die telefonische Ersteinschätzung bei Filesharing Abmahnungen ist kostenlos!

Weitere Informationen über Abmahnungen und wie Sie Fehler vermeiden können, finden Sie auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte www.Abmahnung-Hilfe.Info

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos. Ebenso können Sie mir kostenlos und unverbindlich die Abmahnung zur Prüfung hochladen.

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

Tel: 030/ 206 269-24

Fax: 030/ 206 269-23

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196
                   10717 Berlin

www.ra-scharfenberg.de

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