Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Zahlung von Rechsverfolgungskosten in Höhe von 859,80 EUR aufgefordert.
Generös wird seitens des Abmahners angeboten, diesen Betrag auf einen Pauschalbetrag von 700,00 EUR zu ermäßigen, wenn innerhalb von 7 Tagen gezahlt wird UND zusätzlich die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung WORTGLEICH abgegeben wird.
Wir halten dieses "Schnäppchenangebot" für höchst problematisch !
Handeln Sie nicht vorschnell !
Wir beraten Sie bundesweit !
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers.
In Eilfällen z.B. bei drohendem Fristablauf erreichen Sie Rechtsanwalt Leiers auch an am Wochenende/feiertags mobil unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch zu den üblichen Telefontarifen.
Entscheiden Sie sich nach einem solchen Gespräch, ob SIe uns beauftragen möchten.
Gerne vereinbaren Sie auch ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei in Münster.
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Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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